Erklärung: Das Recht auf Asyl gilt ohne Kompromisse
"1993 wurde das individuelle Grundrecht auf Asyl im Zuge des sogenannten Asylkompromisses mit der Einführung des Konstrukts „sicherer Herkunftsländer“ in sein Gegenteil verkehrt und damit bis zur Unkenntlichkeit entstellt. [...]"
Um eine menschenrechtsbasierte Flüchtlingspolitik zu ermöglichen, ist es notwendig, die Drittstaatenregelung abzuschaffen und nicht noch weitere Länder wie Mazedonien oder Serbien als "sichere Herkunftsländer" einzustufen. Aus diesen Gründen wurde eine Erklärung erstellt, die dazu aufruft, sich "ohne Wenn und Aber für die Rechte" der Flüchtlinge im Bund und in Europa einzusetzen.
Neben vielen anderen bin auch ich Erstunterzeichnerin dieser Erklärung.
Die Erklärung, weitere Informationen sowie die Möglichkeit, den Aufruf zu unterstützen, finden Sie hier.